Stand: März 2026 · coretex agents e.U.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der coretex agents e.U., vertreten durch Richard Nagy (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen, insbesondere der Bereitstellung von KI-gestützten Agenten (nachfolgend „Agenten").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zu einer Auswahl an KI-Agenten zur Verfügung. Diese Agenten sind darauf ausgelegt, spezifische Aufgaben — wie persönliche Assistenz (Sophie), Hospitality-Management (Daniel) oder Kundenservice (David) — zu automatisieren und zu unterstützen.
Der genaue Leistungsumfang des jeweiligen Agenten sowie die verfügbaren Pakete ergeben sich aus der auf der Webseite des Anbieters (www.coretex.at) abrufbaren Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages.
3.1 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf der Webseite des Anbieters ein oder mehrere Pakete auswählt und den Bestellvorgang durch Klick auf den entsprechenden Bestell-Button abschließt. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an.
3.2 Kostenlose Testphase. Neukunden wird eine kostenlose Testphase von sieben (7) Tagen ab dem Tag der Aktivierung des Agenten gewährt. Während dieser Zeit können die gewählten Agenten im vollen Umfang getestet werden. Innerhalb der Testphase entstehen keine Kosten.
3.3 Übergang in die kostenpflichtige Phase. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht bis spätestens zum letzten Tag der Testphase in Textform (z.B. per E-Mail), wird der Vertrag automatisch kostenpflichtig. Die erste Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Testphase und umfasst den monatlichen Abonnementpreis sowie die einmalige Setup-Gebühr.
4.1 Widerrufsrecht nach FAGG. Handelt der Kunde als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), steht ihm bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab dem Tag des Vertragsschlusses zu. Dieses Recht kann ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.
4.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Da der Anbieter eine Dienstleistung erbringt, die individuell für den Kunden konfiguriert wird (Setup des Agenten), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung (d.h. dem Setup) begonnen hat, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Die Zustimmung wird im Rahmen des Bestellprozesses eingeholt.
4.3 Rücktrittsrecht während der Testphase. Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt der Anbieter allen Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht. Der Kunde kann bis zum letzten Tag der 7-tägigen kostenlosen Testphase jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entstehen dem Kunden keinerlei Kosten.
4.1 Verfügbarkeit. Der Anbieter gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit seiner Dienste und ist bestrebt, die Agenten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche bereitzustellen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und finden nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung statt.
4.2 Gutschrift bei Ausfall nach der Testphase. Sollte ein Agent nach Ablauf der initialen Testphase nachweislich nicht funktionsfähig sein und eine Behebung durch den Anbieter erforderlich machen, wird dem Kunden für jeden angefangenen Ausfall-Arbeitstag eine Gutschrift gewährt. Als ein voller Ausfall-Arbeitstag gilt ein zusammenhängender Ausfall von mindestens 8 Stunden (ein Arbeitstag). Dauert ein Ausfall länger als 8 Stunden an, wird für jede weiteren angefangenen 8 Stunden ein zusätzlicher Tagessatz gutgeschrieben.
Pro vollem Ausfalltag wird dem Kunden ein Tagessatz gutgeschrieben. Der Tagessatz berechnet sich wie folgt:
4.3 Abwicklung der Gutschrift. Die Gutschrift wird auf der Rechnung für den unmittelbar folgenden Abrechnungsmonat ausgewiesen und mit dem fälligen Betrag verrechnet. Endet der Vertrag vor dem Folgemonat, wird der Gutschriftsbetrag auf das zuletzt verwendete Zahlungsmittel des Kunden zurückerstattet.
4.4 Ausnahmen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ausfälle, die auf geplante und angekündigte Wartungsarbeiten, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Cyberangriffe Dritter), Störungen im Bereich des Internetzugangs des Kunden oder ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind.
5.1 Preise. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Setup-Gebühr. Zusätzlich zum monatlichen Abonnementpreis fällt einmalig eine Setup-Gebühr an, die im ersten Abrechnungsmonat in Rechnung gestellt wird. Die Höhe der Setup-Gebühr ist der aktuellen Preisliste auf der Webseite zu entnehmen.
5.3 Fälligkeit. Die monatliche Abonnementgebühr wird jeweils zu Beginn eines Abrechnungsmonats im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Ausnahme: erste Zahlung nach Vertragsschluss. Diese ist bis spätestens 48 Stunden nach Vertragsschluss fällig.
5.4 Aliquote Abrechnung bei unterjahrigem Start. Beginnt das kostenpflichtige Abonnement nicht am ersten Kalendertag eines Monats, wird für den laufenden Monat ein anteiliger Betrag berechnet. Dieser ergibt sich aus dem Monatspreis geteilt durch 30, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Tage des laufenden Monats. Der so ermittelte aliquote Betrag wird gemeinsam mit dem vollen Monatsbetrag des Folgemonats am ersten Bankwerktag des Folgemonats in Rechnung gestellt und ist zu diesem Zeitpunkt fällig.
5.5 Preisanpassungen. Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
5.6 Individuelle Zusatzintegrationen. Auf Wunsch können spezielle App-Integrationen und Drittanbieter-Schnittstellen eingebunden werden, die über den im jeweiligen Paket enthaltenen Standard-Funktionsumfang hinausgehen. Diese Zusatzintegrationen werden gesondert berechnet und sind ausschließlich in folgenden Paketen verfügbar: Sophie — Executive, Daniel — Webagent und David — Head of Support. Die technische Machbarkeit wird vorab kostenlos geprüft. Erst nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden entstehen zusätzliche Kosten. Die Höhe der Zusatzgebühr wird individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
6.1 Laufzeit. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
6.2 Ordentliche Kündigung. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende eines jeden Abrechnungsmonats in Textform (z.B. per E-Mail an richard.nagy@coretex.at) kündigen.
6.3 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug gerät.
6.4 Folgen der Kündigung. Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zu den Agenten deaktiviert. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden Abrechnungsmonat werden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund.
7.1 Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
7.2 Zulässige Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agenten ausschließlich für legale Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen AGB sowie den geltenden Gesetzen zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, die Agenten für die Verbreitung von rechtswidrigen, beleidigenden oder irreführenden Inhalten einzusetzen.
7.3 Aktualität der Daten. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm angegebenen Kontakt- und Zahlungsdaten stets aktuell und korrekt sind.
Sämtliche Rechte an den Agenten, der zugrundeliegenden Software, den Algorithmen, Designs und Inhalten verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden wird lediglich ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere das Kopieren, Modifizieren oder Weiterverkaufen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt.
9.1 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Gehilfen (§ 1313a ABGB) beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit. Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden — insbesondere entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden durch den Einsatz oder Ausfall der Agenten — haftet der Anbieter nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.4 Verbraucherschutz (KSchG). Soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des KSchG von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Insbesondere können Haftungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern für Personenschäden sowie für Schäden, die durch grobes Verschulden entstanden sind, nicht wirksam vereinbart werden.
9.5 Wirtschaftlicher Erfolg. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg, der durch den Einsatz der Agenten erzielt oder nicht erzielt wird, da dieser von einer Vielzahl externer Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden hat für den Anbieter höchste Priorität. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Detaillierte Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter in der Benachrichtigung ausdrücklich hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.
12.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist, der Sitz des Anbieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
12.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.